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Der Weg für Frauen in Spitzenpositionen ist noch weit

  • Teaser: Viele Hürden wurden bereits erfolgreich genommen, aber viele sind noch zu überwinden, um die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen im Gesundheitswesen umzusetzen.
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  • Blog - Veröffentlicht am:: 03.06.2024
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    Berlin, 07.07.2024 – Viele Hürden wurden bereits erfolgreich genommen, aber viele sind noch zu überwinden, um die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen im Gesundheitswesen umzusetzen. Diese Bilanz ziehen die Spitzenfrauen Gesundheit drei Jahre nach Gründung ihres Vereins. „Exakt vor drei Jahren haben wir uns dazu entschlossen, gemeinsam für die Stärkung der Gleichberechtigung im Gesundheitswesen einzutreten. Drei Jahre später können wir mit Stolz sagen: Immer mehr Frauen haben es in Spitzenpositionen geschafft und daran haben wir einen großen Anteil. Doch noch immer überwiegt der Anteil der Männer in Führungspositionen in einer von Frauen dominierten Branche. Das geht noch viel besser“, heißt es seitens der Spitzenfrauen Gesundheit. Hier werde sich der Verein weiterhin engagieren und nicht nachlassen, seine Positionen gegenüber der Politik und der Gesellschaft deutlich zu machen.

    Für die zweite Wahlperiode des noch jungen Vereins, die auf der Mitgliederversammlung am vergangenen Freitag in Berlin eingeläutet wurde, haben sich die Spitzenfrauen weitergehende Ziele gesetzt, um die Stärkung von Frauen in der Gesundheitsbranche voranzutreiben. „Auch wenn der Gesetzgeber Quoten eingeführt hat wie beim zweiten Führungspositionen-Gesetz oder der Regelung von K(Z)V-Vorstandsämtern im Krankenhauspflegeentlastungsgesetz, gibt es weiterhin dringenden politischen Handlungsbedarf, um die Repräsentanz von Frauen in Führungspositionen zu stärken“, heißt es weiter. Aber auch Themen wie Strukturwandel im Gesundheitswesen, familienfreundliche und gesunde Arbeitsbedingungen sowie Gendermedizin werden die Spitzenfrauen weiter mit Nachdruck verfolgen.

    Im Mittelpunkt der Mitgliederversammlung des Vereins, dem derzeit rund 170 Mitglieder angehören, standen auch Neuwahlen. Zur Co-Vorsitzenden wurden Dr. Rebecca Otto (Präsidentin Dentista) und Cornelia Wanke (Geschäftsführerin Wanke Consulting und Gesellschafterin FemaleForward) gewählt. Weitere Mitglieder sind: Prof. Dr. Anke Lesinski-Schiedat (stellv. Bundesvorsitzende Hartmannbund), Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth (stellv. Bundesvorsitzende Deutscher Hausärzteverband), Antje Kapinsky (stellv. Leiterin Politik Verband der Ersatzkassen), PD Dr. Barbara Puhahn-Schmeiser (Vizepräsidentin Deutscher Ärztinnenbund) und Karen Walkenhorst (Vorständin Techniker Krankenkasse).

    Wer sind die Spitzenfrauen Gesundheit? Wir sind Expertinnen mit langjähriger Erfahrung aus allen Bereichen des Gesundheitswesens. Uns eint ein Ziel: Wir setzen uns dafür ein, mehr Frauen in die Spitzenpositionen im Gesundheitswesen zu bringen. In unserem Netzwerk unterstützen wir Frauen, die auf dem Weg an die Spitze sind, aber auch diejenigen, die sich vielleicht noch nicht trauen. Damit sie es alle in Zukunft leichter haben, machen wir politische Lobby-Arbeit für bessere Strukturen und Arbeitsbedingungen in Führungspositionen und Gremien. Das nutzt allen und verbessert auch die Gesundheitsversorgung.

Endlich Fortschritte in Endometriose-Forschung

  • Teaser: #Geschlechtergerechte Versorgung: Endlich Fortschritte in der Finanzierung der Endometriose-Forschung!
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  • Blog - Veröffentlicht am:: 06.08.2024
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    Spitzenfrauen Gesundheit e.V. begrüßt, dass die aktuelle Bundesregierung in 2023 erhebliche Mittel für die Forschung zur Endometriose bewilligt hat, die ab diesem Jahr nun in Forschungsprojekte fließen.  

    Nach jahrelangem Einsatz und unzähligen Forderungen ist dies ein wichtiger und entscheidender Schritt im Kampf gegen eine Krankheit, unter der weltweit viele Millionen Frauen leiden. Endometriose ist eine schmerzhafte und oft schwer beeinträchtigende Krankheit, die das Leben vieler betroffener Frauen massiv einschränkt. Allein in Deutschland gibt es mehr als 2 Millionen Betroffene. 
    Dank der neuen Finanzierung können nun Studien und Projekte realisiert werden, die helfen, die Ursachen der Endometriose besser zu verstehen, effektivere Behandlungsmethoden zu entwickeln und letztlich Therapiemöglichkeiten zu verbessern.

    Trotz massiver Auswirkungen wurde die Krankheit in der medizinischen Forschung vernachlässigt
    In den mehr als zwanzig Jahren seit der Jahrtausendwende wurden in Deutschland insgesamt nur rund 500.000 Euro für Forschung zu Endometriose bereitgestellt. Auch deshalb fehlt es an wichtiger Grundlagenforschung. 

    2023 hatte der Bundestag erstmalig fünf Millionen Euro für die Endometriose-Forschung freigegeben. Ab 2024 sollen die Forschungsmittel verstetigt werden. Das hierfür federführende Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert deshalb den Aufbau von interdisziplinären Verbünden zur Erforschung von Pathomechanismen der Endometriose. Diese Forschungsverbünde wurden in einem Verfahren unter Beteiligung eines internationalen Gutachtergremiums ausgewählt. Für die Maßnahme werden insgesamt rund 10,2 Millionen Euro für drei Jahre bereitgestellt. Eine weitere Förderung für zwei Jahre soll nach einer positiven Zwischenevaluation möglich sein.

    Ziel: Krankheitsursachen besser verstehen
    Das BMBF, das die Vergabe der Mittel und die Ausschreibung verantwortet, legt besonderen Wert auf den interdisziplinären Ansatz der Verbundforschung und auf die Kooperation zwischen Forschenden aus der Grundlagen- und der klinischen Forschung. So sollen die wesentlichen Forschungsfragen beantwortet und neue Erkenntnisse und Lösungsansätze gefunden werden. Alle Maßnahme zielen darauf ab, die Krankheitsursachen besser zu verstehen und Ansätze für eine verbesserte Prävention, Diagnostik und Therapie zu identifizieren. Aufgrund der begrenzten Anzahl von klinisch-wissenschaftlichen Endometriose-Einrichtungen in Deutschland wurden nur zehn Anträge gestellt. All dies erweckt dennoch große Hoffnungen, die Versorgung an Endometriose erkrankter Frauen endlich signifikant zu verbessern.

    Nationaler Aktionsplan Endometriose
    Auch Spitzenfrauen Gesundheit e.V.  hält einen Nationalen Aktionsplan -ähnlich wie er bereits in Australien und Frankreich wirksam ist -  für  machbar und notwendig. Daher begrüßen wir ausdrücklich das Engagement von Stefan Schwartze, Patientenbeauftragter der Bundesregierung, der sich konsequent für das Thema einsetzt.  Auch die Überlegung des Patientenbeauftragten für die Entwicklung eines nationalen Aktionsplans Endometriose unterstützen wir. Ein ganzheitlicher Ansatz zur Bewältigung der Endometriose-Epidemie in Deutschland aber auch europaweit wäre ein weiterer und richtiger Schritt.
    Das Europäische Parlament erklärt, dass sich die jährlichen Sozialausgaben für den krankheitsbedingten Arbeitsausfall infolge Endometriose auf 30 Milliarden Euro belaufen.  „Ein bedeutenderes Argument für einen Aktionsplan ist allerdings, dass eine frühe Erkennung und verbesserte Behandlung Schmerz, Leid, den Verlust von Lebenszeit und -qualität, gesundheitliche und soziale Langzeitfolgen zumindest abschwächen könnte“, betont Patientenbeauftragter Schwartze. 

    Ein solcher Aktionsplan könnte beispielsweise die Implementierung von Früherkennungsmaßnahmen und verbesserten Diagnoseverfahren fördern, den Zugang zu spezialisierten Behandlungszentren erleichtern, die Schulung von medizinischem Fachpersonal verbessern und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Endometriose fördern.

    Ulrike Serbent

Künstliche Intelligenz muss geschlechtergerecht werden

  • Teaser: Spitzenfrauen fordern beim Parlamentarischen Abend konkrete Weichenstellungen fürs Gesundheitswesen.
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  • Text Für PDF - 1: Hintergrund und Forderung
  • PDF - 1: images/blog_material/Hintergrund_und_Forderung.pdf
  • Text Für PDF - 2: Pressemitteilung
  • PDF - 2: images/blog_material/Pressemitteilung_copy_1.pdf
  • Blog - Veröffentlicht am:: 08.10.2024
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    „Es ist unser Ziel, dass geschlechtergerechte Gesundheitsdaten zum Standard werden – in der Forschung, bei der KI-Entwicklung und in der Versorgung” – ein Statement, das wichtige Forderungen der Spitzenfrauen Gesundheit an ihrem Parlamentarischen Abend am Dienstag, 8. Oktober, in Berlin zusammenfasste. Unterstützt wurde die Veranstaltung von der mkk – meine krankenkasse sowie der Gilead Sciences GmbH. 

    Cornelia Wanke, Co-Vorsitzende und Mitgründerin der Spitzenfrauen, brachte die Forderungen in eine Diskussion ein, an der auch Andrea Galle, Vorständin von mkk – meine krankenkasse, Nicole Stelzner, Mitglied der Geschäftsleitung von Gilead Sciences und Prof. Dr. Turu Stadler, Professorin für geschlechtersensible Präventionsforschung an der Charité-Universitätsmedizin Berlin, sowie Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende des Ausschusses für Gesundheit, teilnahmen. 

    Brigitte Strahwald, Ärztin und Epidemiologin der Ludwig-Maximilians-Universität, betonte bereits in ihrem einleitenden Impuls: „Die Gefahr besteht, dass KI, die auf unvollständigen oder einseitigen Daten basiert, systematisch Verzerrungen verstärkt.“ Gerade angesichts der fortschreitenden Digitalisierung im Gesundheitswesen muss das Thema also dringend angegangen werden, darüber waren sich die rund 80 Teilnehmerinnen einig. Unter dem Titel „Wie kann KI im Gesundheitsbereich geschlechtergerecht werden? Weichenstellung jetzt!“ nutzten sie die Gelegenheit des Parlamentarischen Abends, über die Herausforderungen zu sprechen und Lösungsansätze aufzuzeigen. 

    Dr. Antje Draheim, Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit, betonte in ihrem Grußwort, dass „die Rolle der Künstlichen Intelligenz und die Frage, wie wir sicherstellen können, dass diese Technologie gendergerecht gestaltet wird, von entscheidender Bedeutung für die Zukunft des Gesundheitswesens ist.“

    Die Veranstaltung knüpfe an den Parlamentarischen Abend des Runden Tisches der Frauen im Gesundheitswesen aus dem vergangenen Jahr an und nahm diesmal in den Fokus, welche Schritte unternommen werden können, um den Gender Data Gap rasch zu verringern und langfristig zu schließen. 

    Dazu gehört aus Sicht der Podiumsteilnehmerinnen unter anderem, dass geschlechterdifferenzierte Daten in die Entwicklung von KI-Anwendungen zu integrieren sind. 

    Mit Blick auf die Nutzung geschlechterdifferenzierter Daten in der Gesundheitsforschung fordern die Spitzenfrauen Gesundheit unter anderem, dass bei einer Forschungsförderung durch die öffentliche Hand geschlechtsspezifische Indikatoren grundsätzlich geschlechterdifferenziert erhoben und analysiert werden müssen. 

    Alles zum Hintergrund und zu den Forderungen im Einzelnen haben wir in einem OnePager kompakt zusammengestellt.

  • Linked IN: https://www.linkedin.com/posts/spitzenfrauen-gesundheit_spitzenfrauen-activity-7249519719219654657-2upS?utm_source=share&utm_medium=member_desktop
  • Bildergalerie für Detailseite:

Neuregelung §218 gefordert

  • Teaser: Von Appell an die Bundesregierung und die Bundestagsabgeordneten der Regierungsparteien Verbändebrief zur Neuregelung Schwangerschaftsabbruch:
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  • Blog - Veröffentlicht am:: 05.08.2024
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    Die Spitzenfrauen Gesundheit haben gemeinsam mit einer Vielzahl von Frauenorganisationen, Ärztinnenorganisationen, NGOs, Stiftungen und Menschenrechtsorganisationen einen Verbändebrief mitgezeichnet, in dem wir an die Bundesregierung und die MdBs der Regierungsparteien appellieren, noch in dieser Wahlperiode einen Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs zur Beratung und Abstimmung im Bundestag vorzulegen.

     

    Ganz besonders unterstützen wir die Forderung, Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetzbuch herauszunehmen. Denn der Schwangerschaftsabbruch wird hierzulande immer noch kriminalisiert, die betroffenen Frauen stigmatisiert. Die Versorgungslage ist deswegen regional sehr unterschiedlich und vielerorts unzureichend.

     

    Die grundsätzliche Rechtswidrigkeit des Schwangerschaftsabbruchs, zumindest in der Frühphase der Schwangerschaft, ist nicht haltbar. Viele Gynäkolog:nnen wären bereit, bei verbesserten Rahmenbedingungen Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen – die geltende Regelung in § 218ff StGB steht dem jedoch im Weg.

     

    Hier findet ihr Gründe, warum der § 218 aus dem StGB zu streichen ist:

     

    § 218 ist veraltet. Der Paragraf wurde im Jahre 1871 im Kaiserreich verabschiedet, zu einer von Kirche und Patriarchat dominierten Zeit, in der Frauen kaum Rechte hatten.

     

    § 218 widerspricht dem Grundgesetz. Der Paragraf richtet sich gegen körperliche Autonomie und Persönlichkeitsrechte. Er greift die Würde ungewollt Schwangerer an, indem Gebärzwang gefordert wird.

     

    § 218 symbolisiert Unterdrückung. Der Schwangerschaftsabbruch ist grundsätzlich strafbar. Die Strafen sind verhältnismäßig hoch, werden aber kaum praktiziert. Es ist die Frage zu stellen, wie sinnhaft eine Bestrafung für dieses „Delikt“ ist.

    § 218 diskriminiert auf Basis des Geschlechts. Reproduktive Selbstbestimmung ist die Grundlage geschlechtlicher Gleichberechtigung. Ohne körperliche Autonomie ist eine vollständige Emanzipation nicht möglich.

     

    § 218 bevormundet. Die Zurechnungs- und Endscheidungsfähigkeit ungewollt Schwangerer wird durch die Pflichtberatung und 3-Tage-Wartezeit zwischen Beratung und Eingriff vom Staat in Frage gestellt.

     

    § 218 schikaniert Betroffene. Die geltende Regelung behandelt Schwangerschaftsabbrüche als Straftat, obwohl sie Bestandteil des reproduktiven Zyklus gebärfähiger Menschen sein können. In einer solch schwierigen Situation brauchen Betroffene weder Bestrafung noch Tabuisierung, sondern bestmögliche medizinische und psychosoziale Versorgung und Beratung.

     

    § 218 kriminalisiert Ärzt:innen. Ein Schwangerschaftsabbruch nach Beratungsregelung ist rechtswidrig und nur unter bestimmten Bedingungen straffrei. Ärzt:innen werden in eine juristische Grauzone gedrängt. Der „Werbeverbot“- Paragraf § 219a verhindert, dass sie über verschiedene Methoden ausreichend informieren können.

     

    § 218 führt zur medizinischen Unterversorgung.

     

    Die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen verhindert eine optimale klinische Versorgung.

     

    § 218 ist kontraproduktiv. Unzählige Studien und internationale Erfahrungen zeigen, dass die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen deren Anzahl nicht erhöht, sondern lediglich zu einer Verbesserung der Versorgung ungewollt Schwangerer führt.

     

    Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag formuliert: „Wir stärken das Selbstbestimmungsrecht von Frauen. Wir stellen Versorgungssicherheit her.“ In diesem Jahr wurde das Grundgesetz 75 Jahre alt: Ein schöner Anlass, um den Gleichheitsgrundsatz in Art. 3 GG sowie das im Koalitionsvertrag postulierte Selbstbestimmungsrecht von Frauen umzusetzen.

     

    Alle UnterzeichnerInnen, auch wir Spitzenfrauen, bieten dabei unsere fachliche Unterstützung für die Erarbeitung einer zielführenden gesetzlichen Regelung nach gesundheitsförderlichen, verfassungsrechtlichen und menschenrechtlichen Gesichtspunkten an.

     

    Eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs im Sinne einer guten Gesundheitsversorgung und im Sinne der Rechtssicherheit ist überfällig und auch machbar

     

    Link zur Pressemitteilung von pro familia - der Bundesverband war federführend: [pro familia Pressemitteilung](https://lnkd.in/dCzCqC6R)