Spitzenfrauen Gesundheit fordern: Medizinregistergesetz für verbindliche Maßnahmen gegen den Gender Data Gap nutzen
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Wie sieht die Wirklichkeit aus? Häufigkeit, Verlauf und Schwere vieler Erkrankungen unterscheiden sich zwischen den Geschlechtern. Diese Unterschiede werden bis heute allerdings in der medizinischen Forschung zu wenig berücksichtigt – vor allem zum Nachteil von Frauen. Die dadurch entstehende Datenlücke resultiert daraus, dass die meisten für die Forschung genutzten Daten von Männern stammen. Frauen oder intersexuelle Personen werden deutlich seltener in medizinische Untersuchungen eingebunden. Und auch im Labor wird vor allem mit männlichen Tieren und Zellkulturen geforscht.
Expert:innen weisen seit Jahren darauf hin, dass nicht beachtete geschlechtsspezifische Unterschiede auch in der Arzneimitteltherapie und bei der Versorgung teilweise schwerwiegenden Folgen gerade für Frauen haben. So traten bei mehr als der Hälfte der untersuchten Wirkstoff-Klassen (Psychopharmaka, Herz-/Kreislauf-Medikamente, Schmerzmittel) deutliche geschlechtsspezifische Muster bei Nebenwirkungen auf.
Eine Studie mit 86 Medikamenten in den USA ergab, dass Frauen bei denselben Dosierungen oft höhere Blutkonzentrationen hatten und längere Eliminationszeiten – und in über 90 Prozent der Fälle stärkere Nebenwirkungen berichteten. *
Darüber hinaus treten unerwünschte Arzneimittelwirkungen bei Frauen nicht nur häufiger auf und sind schwerwiegender als bei Männern: Bei Herz-Kreislauf-Medikamenten führen diese öfter zu Krankenhauseinweisungen. Das liegt nicht zuletzt daran, dass die meisten Medikamentenstudien mit Männern im mittleren Lebensalter durchgeführt, die Empfehlungen dann aber pauschal auf alle Geschlechter und Altersgruppen übertragen werden. Frauen erhalten oftmals die gleiche Dosis wie Männer – unabhängig vom Körpergewicht oder anderen physiologischen Unterschieden – was zu höheren Plasmaspiegeln, Überdosierungen und stärkeren Nebenwirkungen führt.„Das Medizinregistergesetz ist eine historische Chance. Wenn Geschlechterunterschiede darin nicht verbindlich festgeschrieben werden, bleibt die Versorgung für viele Frauen weiterhin unzureichend evidenzbasiert – mit vermeidbaren Fehlbehandlungen, unnötigen Nebenwirkungen und Risiken, die wir längst besser berücksichtigen könnten“, sagt Cornelia Wanke, Vorständin der Spitzenfrauen Gesundheit e.V.
Unsere Forderungen
- Verpflichtende Erhebung und Auswertung geschlechtssensibler Daten
- Standardisierte Verfahren für die Datenerhebung in Registern
- In der Leitlinienentwicklung müssen geschlechtersensible Empfehlungen als Standard etabliert werden
- Transparente Kontrolle der Datenerhebung und -auswertung
Die Widerspruchslösung zur Datenerhebung muss eindeutig und rechtsicher sein - Die Finanzierung des geplanten Zentrums für Medizinregister muss dauerhaft gesichert werden
- Forschungsförderung darf nur erfolgen, wenn diese Grundsätze eingehalten werden
Wenn diese klaren und verbindlichen Nachbesserungen im Gesetz vorgenommen werden, kann das Medizinregistergesetz seiner wichtigen Rolle gerecht werden: Geschlechtergerechtigkeit im Gesundheitswesen herzustellen, die Patientensicherheit zu erhöhen und evidenzbasierte Innovationen für alle Menschen zu ermöglichen.
Die Spitzenfrauen Gesundheit e.V. fordert die politisch Verantwortlichen auf, die gesetzliche Umsetzung, um diese zentralen Punkte zu ergänzen und den Aufbau einer gerechten, diskriminierungsfreien Datenbasis im Gesundheitswesen mutig voranzutreiben.
* Irving Zucker, Brian J. Prendergast. Sex differences in pharmacokinetics predict adverse drug reactions in women. Biology of Sex Differences. 2020
Ulrike Serbent (Strategin PR und Netzwerk)
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