Stellungnahme zum Gesetzentwurf eines Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes hier: Fachfremder Änderungsantrag Nr. 3

Sehr geehrte Frau stellvertretende Vorsitzende, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

wir bedanken uns für die Einladung zur Anhörung des Gesundheitsausschusses am 09.11.2022 und die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben.

Wir begrüßen das Vorhaben der Koalitionsfraktionen, die Beteiligung von Frauen in den Vorständen der vertragsärztlichen Körperschaften auf Bundes- und Landesebene mit einer gesetzlichen Regelung zu stärken.

In den Vorständen der KBV, der KZBV und der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sind Frauen eine Minderheit. Demgegenüber wird die ambulante ärztliche und zahnärztliche Versorgung zu einem ganz erheblichen Teil durch Ärztinnen und Zahnärztinnen sichergestellt. Als Vertragsärztinnen und Psychotherapeutinnen besetzen sie rund die Hälfte der Sitze. In der zahnärztlichen Versorgung lag der Frauenanteil in 2021 bei 44,5 Prozent. Mehr als die Hälfte der angestellten Mediziner:innen sind Frauen, mit weiterhin steigender Tendenz. Praxisangestellte sind zu mehr als 80 Prozent weiblich.

Derzeit haben jedoch 10 von 17 Kassenärztlichen Vereinigungen keine Frau in ihrem Vorstand. Bei den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sind es sogar 14 von 17 Kassenzahnärztlichen Vereinigungen. Damit ist die Perspektive der Frauen in diesen Entscheidungsgremien nicht ausreichend eingebunden. Die Vielfalt unterschiedlicher Lebenserfahrungen, Kompetenzen und Problemeinschätzungen wird zu wenig genutzt, vielmehr dominiert oft die männliche Perspektive.

Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass gemischte Führungsteams effektivere Ergebnisse erzielen. Mit Blick auf den großen und weiterhin wachsenden Fachkräftemangel im Gesundheitswesen ist es zudem erforderlich, mehr Frauen in diesen Berufen zu halten und die Arbeitsbedingungen für Frauen attraktiv zu gestalten. Dies wird nur gelingen, wenn Frauen dort auch in den Führungsetagen sichtbar sind und gestaltend Einfluss nehmen können. Sie erfüllen damit auch eine wichtige Vorbildfunktion für die Vereinbarkeit von Führungspositionen und Care-Verpflichtungen.

Das Problem ist seit vielen Jahren bekannt. Nachdem lange auf Appelle und teilweise auf Eigeninitiative gesetzt wurde, gibt es seit einigen Jahren auch konkrete gesetzliche Maßnahmen. Ausgehend von einer Kleinen Anfrage im Jahr 2018 (Bundestags-Drucksache Nr. 19/725), welche die eklatante Unterrepräsentanz von Frauen dokumentierte, hat der Deutsche Bundestag in verschiedenen Gesetzen Maßnahmen ergriffen (Fairer- Kassenwettbewerb-Gesetz, MDK-Gesetz, Gesetz digitale Rentenübersicht). Zuletzt wurde im Jahr 2021 mit dem Zweiten-Führungspositionen-Gesetz auch eine Vorgabe für die Geschlechterrepräsentanz in den Vorständen der Sozialversicherung geschaffen. Zu diesem Zeitpunkt wäre es bereits naheliegend gewesen, eine gleichlautende Regelung für die Körperschaften der vertragsärztlichen Selbstverwaltung zu treffen.

Die Körperschaften hatten seit dieser Zeit, und speziell seit der Formulierung im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung Anlass, sich auf eine Beteiligung von Frauen in ihren Vorständen vorzubereiten und geeignete Kandidatinnen zu finden. Jedoch wurden seitdem in mehreren Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen erneut rein männliche Vorstände gewählt. Deshalb ist eine gesetzliche Vorgabe, wie sie der Änderungsantrag 3 vorsieht, aus unserer Sicht erforderlich.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Sie müssen den Bedingungen zustimmen, um fortzufahren.

Menü