Spitzenfrauen Gesundheit ziehen ernüchternde Bilanz nach K(Z)V-Wahlen

Weg zur Parität in der ärztlichen Selbstverwaltung ist noch sehr weit 

Berlin, 04.04.2023 – Der Weg zur Parität in den Gremien der ärztlichen Selbstverwaltung ist noch sehr weit. Zu diesem Fazit kommt der Verein Spitzenfrauen Gesundheit nach Sichtung der Ergebnisse der abgeschlossenen Wahlen der Vorstände und Vertreterversammlungen in den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen). 

„Unsere Bilanz ist ernüchternd. Bei den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sind von 43 Vorstandsämtern gerade einmal 11 Posten von Frauen besetzt, bei den Kassenärztlichen Vereinigungen sind es sogar nur 9 von 40 Vorstandsämtern. 8 von 17 KVen und 8 von 17 KZven haben keine einzige Frau im Vorstand, und das, obwohl seit Ende des vergangenen Jahres eine Regelung im Krankenhauspflegeentlastungsgesetz klare Regelungen zur Parität in den Vorstandsämtern vorsieht“, heißt es seitens des Vereins Spitzenfrauen Gesundheit. Bis ganz oben an die Spitze der Organisationen hat es nur ein Bruchteil der Frauen geschafft: vier Frauen bei den KVen und eine Frau bei den KZVen sind Vorstandsvorsitzende.

Nicht besser sieht es in den Vertreterversammlungen der KVen und KZVen aus. Auch hier sind die Frauen in der Minderheit. Die Spitzenämter (Vorsitz/Stellvertretung) sind mehrheitlich von Männern besetzt. Bei den KVen sind 6 der 35 Spitzenämter und bei den KZVen 8 der 37 Spitzenämter von Frauen besetzt. Der Anteil der Frauen bei den Mitgliedern der Vertreterversammlungen liegt durchschnittlich gerade einmal bei einem Drittel.

Der stetig wachsende Anteil der Frauen in der ärztlichen Versorgung, der teilweise bereits bei 50 Prozent liegt, spiegelt sich in keiner Weise in den ärztlichen bzw. zahnärztlichen Gremien der Selbstverwaltung wider. Hier fordern die Spitzenfrauen Gesundheit ein schnelles Umdenken in der ärztlichen Selbstverwaltung und seitens des Gesetzgebers mehr Unterstützung. 

Konkrete Forderungen der Spitzenfrauen Gesundheit:

  • Bei der Nachbesetzung von Ämtern in Vorständen, in denen es derzeit keine Frau gibt, muss mindestens mit einer Frau besetzt werden.
  • Die gesetzliche Regelung für Vorstandsämter muss ab der kommenden Amtsperiode auch für die Spitzenpositionen in den Vertreterversammlungen gelten.
  • Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sind aufgefordert, mehr Frauen in die Gremienarbeit der Vertreterversammlungen einzubeziehen. Ziel sollte die Parität in den Vertreterversammlungen und Ausschüssen sein. Bei Nachbesetzung von VV- und Ausschussmitgliedern sollten Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt werden.
  • Die aufzustellenden Wählerlisten für die kommende Amtsperiode (2029 bis 2034) sollten paritätisch besetzt sein, um den wachsenden Frauenanteil in der ambulanten Versorgung realistisch abzubilden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Sie müssen den Bedingungen zustimmen, um fortzufahren.

Menü