K(Z)V-Wahlen: Kaum Frauen in Vorständen

Obwohl immer mehr Frauen Medizin studieren, der Anteil der Frauen bei den niedergelassenen Ärzt:innen teilweise 50 Prozent beträgt und kontinuierlich steigt, spiegelt sich das mitnichten in den ärztlichen Gremien und der Selbstverwaltung wider. Von 42 KV-Vorstandspositionen sind aktuell lediglich 8 mit Frauen besetzt. 10 (!) Kassenärztliche Vereinigungen haben keine einzige Frau im Vorstand. Es scheint, dass sich manche ärztliche Standesvertretung die Zielgröße Null gegeben hat. Und das, obwohl eine Regelung im Krankenhauspflegeentlastungsgesetz klare Regelungen zur Parität in den Vorstandsämtern von Kassenärztlichen Vereinigungen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen vorsieht. Manche KVen haben die Wahlen deshalb wohl vorgezogen und gehen davon aus, dass dies geduldet wird. Laut der Gesetzesbegründung stehen die Wahlen in KVen, die vor dem 3. Dezember 2022 stattgefunden und keinen paritätischen Vorstand haben, wie beispielswiese die KV Hessen und die KV Saarland, unter Bestandsschutz. Wahlen nach dem 3. Dezember 2022 müssen das Kriterium erfüllen. Juristisch trat das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz allerdings erst zum 1. Januar 2023 in Kraft.

In den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sieht es nicht besser aus: Es wurden teilweise Wahlen vorgezogen wie in Hamburg und Schleswig-Holstein. Teilweise wurde behauptet, qualifizierte Frauen hätten nicht zur Verfügung gestanden. Dem widersprechen die Spitzenfrauen Gesundheit vehement: 

An qualifizierten Frauen scheitert es nämlich nicht. Die ließen sich finden, wenn man sie nur suchen würde… zum Beispiel bei den Spitzenfrauen Gesundheit e.V.!

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