125. Deutscher Ärztetag – Bundesärztekammer hat Parität beschlossen

Berlin, 01.11. – 02.11.2021

TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Aussprache zur Rede des Präsidenten und zum Leitantrag

Titel: Parität in der ärztlichen Selbstverwaltung und in den Einrichtungen des Gesundheitswesens

Beschluss

Auf Antrag von Dr. Susanne von der Heydt, Dr. Kathleen Chaoui, Dr. Franziska Drephal, Dr. Yüksel König, Bettina Linder, Dr. Helene Michler, Dr. Laura Schaad, Dr. Katharina Thiede, Miriam Vosloo, Dr. Matthias Albrecht, Dr. Matthias Bloechle, Dr. Christian Messer, Dr. Klaus-Peter Spies, Prof. Dr. Andreas Umgelter, Julian Veelken und Prof. Dr. Jörg Weimann (Drucksache I – 12) beschließt der 125. Deutsche Ärztetag 2021:

Der 125. Deutsche Ärztetag 2021 fordert die Landes- und den Bundesgesetzgeber dazu auf,

1. die rechtlichen Grundlagen für eine geschlechterparitätische Besetzung der Organe und ehrenamtlichen Gremien der ärztlichen Selbstverwaltungen zu schaffen und

2. effektive gesetzliche Vorgaben zur paritätischen Besetzung der Leitungspositionen in den Einrichtungen des Gesundheitswesens und für deren Führungsgremien zu machen.

Begründung:

In den Organen und ehrenamtlichen Gremien der ärztlichen Selbstverwaltungskörperschaften sowie den Führungsgremien und -positionen der Einrichtungen des Gesundheitswesens sind Frauen trotz vielfältiger politischer Appelle weiterhin unterrepräsentiert.

Für die geschlechterparitätische Besetzung der Organe und ehrenamtlichen Gremien der ärztlichen Selbstverwaltungskörperschaften sind belastbare rechtliche Grundlagen erforderlich. Die Landesgesetzgeber müssen hierfür mit den Landesverfassungen vereinbare gesetzliche Regelungen schaffen. Für die paritätische Besetzung der Organe der ärztlichen Selbstverwaltung ist zu prüfen, ob Anpassungen in den Landesverfassungen notwendig sind (vgl. Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte Thüringen und Brandenburg zu den dortigen Landesparitätsgesetzen).

Um die Repräsentanz von Frauen in Leitungspositionen und den Führungsgremien der Einrichtungen des Gesundheitswesens schneller als bisher zu erhöhen, sind effektive gesetzliche Vorgaben notwendig. Die bisherigen Aktivitäten des Bundesgesetzgebers sind unzureichend. Sie berücksichtigen insbesondere nicht die besondere Situation in Gesundheitseinrichtungen (vgl. Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft
und im öffentlichen Dienst [Zweites Führungspositionen-Gesetz – FüPoGII] vom 07.08.2021, BGBl 3311).

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